Fußball

Fußballcamp

   Feriencamps

    Ferienzeit ist Fußballzeit!

Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, ob Mädchen oder Junge– wir bieten in den Ferien eine Woche voller Spiel, Spaß, Bewegung und natürlich Fußball! Unsere erfahrenen Trainerinnen und Trainer vermitteln sowohl Grundlagen des Fußballspielens als auch Tipps und Tricks für erfahrene Spielerinnen und Spieler. Daneben gibt es viele Aktivitäten rund um das Thema Fußball.

Gegen eine Teilnahmegebühr bieten wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter zwischen 6-13 Jahren* eine Betreuung von 09:00 – 15:00 Uhr*, täglich eine warme Mahlzeit und einen Pausensnack sowie ein coolen Sportartikel mit TSC Branding*. Der Spaß und die Freude, den die Kids in der Woche haben, ist unbezahlbar.
Wenn Sie mehr über unsere Fußballcamps erfahren wollen, wenden Sie sich gern an unser Organisationteam der Fußballcamps: fussballcamp@berlinertsc.de

*Diese Angaben gelten für die vom BTSC organisierten Fußballcamps. Bei Fußballcamps, die in Kooperation stattfinden, kann es zu Abweichungen kommen.


Sommerferiencamps 2026

Für die Sommerferien haben wir wieder einige Feriencamps geplant.

Unsere Feriencamps kosten 190 € pro Teilnehmer für jeweils 5 Tage. (Ausnahme ist das Sportartübergreifende Feriencamp das kostet 200€)

Von der 1. bis zur 5. Ferienwoche haben wir jede Woche mindestens 1 Feriencamp geplant. Manchmal aber sogar 2.

In der Regel finden die Camps in der Paul-Heyse-Straße 25 statt.

Ausnahmen sind hier die BTSC-Mädchencamps. Diese finden erstmals in der Hohenschönhauser Straße 76, 10369 Berlin Lichtenberg auf unserem 2. Fußballplatz statt.

Die Termine: 

1. Woche: 13. Juli bis 17. Juli - WM-Camp * ist bereits ausgebucht!
(Es sind keine Anmeldungen für die 1. Ferienwoche mehr möglich)

2. Woche: 20. Juli bis 24. Juli – Superhelden-Camp

3. Woche: 27. Juli bis 31. Juli – Eisern Union – Camp + BTSC-Mädchencamp

4. Woche: 3. August bis 7. August – Detektiv-Camp

5. Woche: 10. August bis 14. August – sportartübergreifendes Feriencamp + BTSC-Mädchencamp

 

Links zu den Anmeldeformularen unserer Sommerferiencamps und der mit unseren Partnern:

-> Anmeldelink zu den Sommerferiencamps vom Berliner TSC – Abteilung Fußball

-> Anmeldelink zum Feriencamp mit dem 1.FC Union Berlin (7 bis 9 Jahre)

-> Anmeldelink zum Feriencamp mit dem 1.FC Union Berlin (10 bis 12 Jahre)

-> Anmeldelink zum sportartübergreifenden Feriencamp

 

Weiter unten findet ihr noch ein paar detaillierte Infos zu den einzelnen Camps.

Hier ein paar Infos zu den Feriencamps:

Von Montag bis Freitag werden wir mit den Kindern viel Fußball spielen, trainieren und auch ein paar andere Highlights erleben. Je nachdem was das Wetter so zulässt und was wir geplant haben.

Hinweis: alle Feriencamps sollen ein besonderes Ferienerlebnis für die Kinder werden. Fußballerische Inhalte werden mit Spaß und auf Augenhöhe vermittelt.

In der Zeit des Feriencamps bieten wir täglich eine Betreuung von 08:45 – 15:30 Uhr an. Das eigentliche Fußballcamp wird zwischen 09:00 – 15.00 Uhr stattfinden. Ihr Kind wird die ganze Woche sportlich aktiv sein. Trainiert werden die Kinder von unseren Trainer:innen.

Verpflegung: 
Zwischen den sportlichen Einheiten bekommen die Kinder ausreichend Regenerations- und Erholungsphasen mit kleinem Obstsnack und Wasser zum Training. Am Mittag werden die Kinder mit einer warmen Mahlzeit für echte Sportler versorgt. Während des Trainings können sich die Kinder ihre Trinkflasche nach Belieben mit Wasser befüllen.

Informationen zum Ablauf und den Inhalten: 
Da es sich um ein Fußballcamp handelt, dreht sich alles rund um den Fußball. Die Kinder erleben klassische Trainingseinheiten und verschiedene Wettbewerbsformen. Ihr Können zeigen die Kids am Freitag beim großen Campturnier oder bei dem DFB-Fußballabzeichen

Hier noch kurze Erklärung zu den Inhalten der einzelnen Feriencamps:
1. Woche: 13. Juli bis 17. Juli – WM-Camp * dieses Camp ist bereits ausgebucht!
Hier steht die WM 2026 der Männer voll im Fokus. Hier wird sich auf das WM-Turnier am Ende der Woche vorbereitet.
Mehrere Teams vertreten am Freitag jeweils ein Land und werden dafür einiges im Laufe der Woche (neben dem Fußballtraining) tun müssen.

2. Woche: 20. Juli bis 24. Juli – Superhelden-Camp
Die Superhelden wie: der Flash, Spiderman usw. stehen in dieser Woche im Fokus. Ihr werdet sprinten wie der Flash, springen wie Spiderman oder den Hammer von Thor schwingen dürfen.
Natürlich alles mit dem Fußball. Hier wird am Ende der Woche ein Superheldentest mit dem Fußball absolviert. Hat dein Kind das Zeug zum Superhelden?

3. Woche: 27. Juli bis 31. Juli – Eisern Union – Camp + BTSC-Mädchencamp
Beim Feriencamp vom 1.FC Union Berlin liegt der Fokus voll auf dem Fußball.
Beim BTSC-Mädchencamp geht es um Fußball, Fußball und einiges mehr, aber nur für Mädchen.

4. Woche: 3. August bis 7. August – Detektiv-Camp
Wer findet die Hinweise um die spannenden Rätsel zu lösen? Auch hier steht der Fußball im Vordergrund, aber kombiniert mit spannenden Rätseln, einer Schnipseljagd usw.
Hier musst du beispielsweise Hinweise erdribbeln oder Rätsel lösen in dem du viele Tore in kurzer Zeit erzielst.

5. Woche: 10. August bis 14. August – sportartübergreifendes Feriencamp + BTSC-Mädchencamp
Beim sportartübergreifendem Feriencamp hast du die Möglichkeit gleich mehrere Sportarten auszuprobieren. Das Feriencamp kostet 200 € und wird vom Hauptverein organisiert.
Fußball wird aber auch ein Teil des Camps sein.
Das BTSC-Mädchencamp lädt alle Mädchen ein sich eine Woche lang voll auf den Fußball zu fokussieren, sich am Ende der Woche im WM-Modus miteinander zu messen und um beim DFB-Abzeichen zu schauen, was ihr alles in der Woche gelernt habt.

Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des
Teilnahmevertrages. Erst mit Eingang des Teilnahmebeitrages wird die Teilnahme gesichert.
Sollte keine termingerechte Zahlung erfolgen, erlischt das Recht auf Reservierung eines
Teilnahmeplatzes.

Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Grund vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der
Schriftform. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten
Veranstaltung teilzunehmen.
(2) Gebühren für einen Rücktritt werden wie folgt geregelt:
Feriencamps:
Bei einem Rücktritt bis 21 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung wird eine Stornogebühr
in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 21 Tage
vor Beginn der gebuchten Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 90,00 Euro in
Rechnung gestellt.
(3) Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
der Teilnahmegebühr. Eine tageweise Erstattung im laufenden Betrieb ist nicht möglich.
(4) Hat der Berliner TSC den Vertrag aus einem wichtigen Grund, der in der Person
oder im Verhalten des Teilnehmers liegt, gekündigt, hat der Teilnehmer die Veranstaltung
unverzüglich zu verlassen bzw. sind im Falle eines Kindes oder Jugendlichen die
Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Teilnehmer nach einer entsprechenden
Benachrichtigung unverzüglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesem Fall nicht.

Annullierung der Veranstaltung durch den Berliner TSC
(1) Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder bei Nichterreichen der
Mindestteilnahmezahl hat der Berliner TSC das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
In diesem Fall vergütet er den Teilnahmebeitrag zurück. Bei Nichterreichen der
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel II (2) hat eine etwaige
Annullierung der Veranstaltung bis spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu
erfolgen.

(2) Fällt im Laufe einer Terminserie die Teilnehmeranzahl dauerhaft unter die ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl, hat der Berliner TSC das Recht, die Veranstaltung zu beenden.
In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung gezahlter Gebühren für den nicht
absolvierten Zeitraum der Veranstaltung.

Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
(1) Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch
den Berliner TSC kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
(2) Die Teilnehmer müssen – ggfs. über ihre Erziehungsberechtigten – kranken- und
haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.

Erklärung der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten
(1) Die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass aus
körperlicher und medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme an der Veranstaltung
bestehen. Sollte der Teilnehmer aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage
sein, bestimmte Übungen durchzuführen, so sind diese schriftlich im Vorfeld der Veranstaltung
mitzuteilen.
(2) Die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten erklären, dass der Teilnehmer über keine
ansteckenden Krankheiten verfügt.
(3) Die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten erklären, vor Veranstaltungsbeginn
schriftlich über die Notwendigkeit der Einnahme bestimmter Medikamente sowie über relevante
Allergien zu informieren.
(4) Die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten gestatten, dass die Teilnehmer bei leichten
Verletzungen während der Veranstaltung von den Trainern oder Betreuern des Berliner TSC versorgt werden.
(5) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die Veranstaltungsregeln zu befolgen. Insbesondere haben
sie den Anordnungen der Verantwortlichen des Berliner TSC Folge zu leisten. Hierzu
haben im Falle eines Kindes oder Jugendlichen die Erziehungsberechtigten den Teilnehmer
anzuweisen, die Anordnungen der jeweiligen Verantwortlichen zu befolgen.
(6) Auf dem Weg zur und von der Veranstaltung sind im Falle eines Kindes oder Jugendlichen
die Erziehungsberechtigten für den Teilnehmer verantwortlich. Insbesondere tragen die
Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass der Teilnehmer ordnungsgemäß von der
Veranstaltung abgeholt wird. Sie entscheiden durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Berliner TSC, ob der Teilnehmer allein nach Hause gehen darf.

Sollte der Teilnehmer nicht von einem Erziehungsberechtigten oder einer von dieser mit der Abholung beauftragten Person
abgeholt werden, ist eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung erforderlich.
(7) Im Falle eines Kindes oder Jugendlichen endet die Aufsichtspflicht der
Erziehungsberechtigten mit der Übergabe des Teilnehmers am Veranstaltungsort an den
jeweiligen Trainer oder Betreuer und beginnt wieder mit der Übernahme des Teilnehmers in die
Obhut des Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesem mit der Abholung beauftragten
Person. Hat ein Erziehungsberechtigter schriftlich erklärt, dass der Teilnehmer allein nach Hause
gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten mit Entlassung des
Teilnehmers aus den Räumen bzw. vom Gelände der Veranstaltung.

Haftung
(1) Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers, die ohne vorherige
Zustimmung des jeweiligen Verantwortlichen des Berliner TSC erfolgen, wird vom Berliner TSC nicht übernommen.
(2) Der Berliner TSC übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter
Wertsachen.
(3) Die Haftung des Berliner TSC ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden
Vorschriften anders geregelt ist.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise
verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei
jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei
aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen, fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Berliner TSC oder der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit die Haftung des Berliner TSC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Berliner TSC

Datenschutz
(1) Sämtliche von den Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an einer
Veranstaltung übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Berliner TSC
unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und
verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
Bankdaten etc. werden vom Berliner TSC in dem für die Begründung, Ausgestaltung
oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten
Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder
durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich bei
dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke, werden die Vertragspartner eine angemessene
Regelung treffen, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner
gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie beim
Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

Wenn noch Fragen offengeblieben sind, können Sie sich gern an uns per Email an fussballcamp@berlinertsc.de wenden.  Wir freuen uns auf einen Sommer voller Fußball!

Viele Grüße Das Camp-Team!

Damit die Feriencamps auch im Jahr 2026 wieder ein voller Erfolg werden, freuen wir uns über Unterstützung durch engagierte Trainer:innen. Wenn ihr Lust habt, mitzumachen, meldet euch gerne unter fussballcamp@berlinertsc.de.

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