Hygienekonzept

Hygienekonzept Abteilung Handball

Hygienekonzept Berliner TSC (Stand: 09.02.2022)

Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen darf Zutritt zu allen Sportstätten nur unter Einhaltung der 2G+ Regel gestattet werden.

a) Das bedeutet das nur Personen die geimpft oder genesen sind zzgl. Negativen Bürgertest Zutritt bekommen.

b) Die zusätzliche Testpflicht im Rahmen der bisher bekannten Regel „2G +“ entfällt für alle folgenden Personen:

• Geboosterte Personen
• Vollständig geimpfte Personen (2-fach Geimpfte), deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt
• Vollständig geimpfte Personen (2-fach Geimpfte), die kürzlich eine Infektion hatten, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und       nicht länger als drei Monate zurückliegt
• Kürzlich genesene Personen, bei denen der positive PSR-Test mindestens 28 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt
• Genesene Personen, die nach ihrer Covid-19-Infektion und innerhalb der letzten drei Monate eine Impfung erhalten haben

Folgende Testarten sind zulässig:
• Sporttreibende ab 18 Jahren = Geimpft oder Genesen UND POC-, PCR- oder Selbsttest
• Sporttreibende unter 18 Jahren (Schüler) = Schülerausweis
• Sporttreibende unter 18 Jahren (Schüler) während der Ferien = Schülerausweis UND POC-, PCR- oder Selbsttest
• Sporttreibende unter 18 Jahren (Keine Schüler) = Entweder: Geimpft oder Genesen UND POC-, PCR- oder Selbsttest oder: POC- oder PCR-Test
• Sporttreibende, die ärztlich nachgewiesen nicht impffähig sind = Ärztliches Attest UND PCR-Test
• Übungsleitende, die nicht geimpft oder genesen sind = POC- oder PCR-Test
• Zuschauende und sonstiges Vereinspersonal = Geimpft oder Genesen UND POC- oder PCR-Test (Selbsttest ist NICHT mehr zulässig!)

Erläuterung zu den Testarten:
• POC-Test („Bürgertest“ – kein Selbsttest) nicht älter als 24 Stunden alt
• PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
• Dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (entsprechend dem Formular des Landessportbunds)

c) Für den Fall, dass Trainer/Übungsleitende (SpielertrainerInnen fallen NICHT unter diese Regelung) keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, kann diese Personengruppe an jedem Trainings- oder Spieltag einen negativen Test vorweisen. Folgende Testarten sind bei dieser Personengruppe zulässig:
• POC-Test [„Bürgertest“ – kein Selbsttest] nicht älter als 24 Stunden alt
• PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
Das Ergebnis der Testungen muss schriftlich vom Verein dokumentiert und wie die Anwesenheitsdokumentation mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
d) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jünger als 18 Jahre alt sind), die einen eigenen negativen Test nachweisen können
• SchülerInnen benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist ausreichend, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden
• Für alle unter 18-jährigen, die keine Schule mehr besuchen, müssen einen negativen Test vorweisen (POC-Test [„Bürgertest“ – kein Selbsttest] nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
• Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen
e) mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).

Für die Zugangskontrolle müssen in den Hallen die Impf- und Genesenennachweise digital vorgelegt werden und überprüfbar sein. Das bedeutet, der Zugang mit einem papierhaften (gelben) Impfpass ist NICHT gestattet.
Die Prüfung der digitalen Impf- und Genesenennachweise MUSS mit einer digitalen Applikation (z.B.: CovPassCheck-App) erfolgen und mit einem ID-Nachweis (z.B.: Personalausweis) abgeglichen werden.

Ballsporthalle im Sportkomplex Berlin
Paul-Heyse-Straße 25, 10407 Berlin

Es sind 50 Zuschauer zugelassen. Im Bereich HVB/OOS/RL NO stehen 13 Plätze für den Gastverein zur Verfügung. Das Kontingent für den Gastverein in der 3. Liga erfolgt nach Absprache.

Zudem dürfen sich neben den am Spiel direkt beteiligten Personen (SR/Kampfgericht/Wischer) noch vom Heimverein eingesetzte Personen als Organisationsteam/Ordner im Hallenkomplex aufhalten.

Ablauf:
– Es ist jederzeit der Mindestabstand einzuhalten und ein MNS zu tragen, dieser darf nur für die direkte Sportausübung abgenommen werden. Zuschauer müssen auch während der Partie auf den Sitzplätzen die ganze Zeit einen MNS tragen. Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.
– Nach Spielende ist das Gebäude zügig und unaufgefordert zu verlassen.
Umkleiden:
– Umkleidesituation kann sich erst je nach Auslastung des Gesamtkomplex vor Ort klären lassen, im Idealfall bekommt jede Mannschaft eine Kabine, die maximale Personenanzahl pro Kabine ist der Beschilderung an der Kabinentür zu entnehmen. Das Duschen ist eingeschränkt möglich (nur jede 2. Dusche nutzbar)
– In der Umkleide ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen und der Abstand einzuhalten.
– Der Aufenthalt in der Kabine ist auf das Minimum zu reduzieren.

Ordner, Wischer und Kampfgericht müssen auch während des Spiels einen MNS tragen
Den Anweisungen der vom Heimverein eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Verweisung aus dem Gebäude.

Zusätzlich gilt das Hygienekonzept des zuständigen Verbandes!

Seelenbinderhalle im Velodrom (446)
Paul-Heyse-Straße 26, 10407 Berlin

Zuschauer:

In der Seelenbinderhalle sind bei den Spielen des Berliner TSC e.V. eingeschränkt Zuschauer zugelassen.

In allen anderen Altersklassen gilt:
Heimverein: max. 27*
Gastverein: max. 9*

*sollte die Anzahl von einem Team nicht erreicht werden, kann vor Ort kurzfristig unter Einhaltung aller Regeln bis zu Gesamtauslastung aufgefüllt werden.

Zudem dürfen sich neben den am Spiel direkt beteiligten Personen (SR/Kampfgericht/Wischer) noch vom Heimverein eingesetzte Personen als Organisationsteam/Ordner im Hallenkomplex aufhalten.

Ablauf:
– Es ist jederzeit der Mindestabstand einzuhalten und ein MNS zu tragen, dieser darf nur für die direkte Sportausübung abgenommen werden. Zuschauer müssen auch während der Partie auf den Sitzplätzen die ganze Zeit einen MNS tragen. Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.
– Nach Spielende ist das Gebäude zügig und unaufgefordert zu verlassen.
Umkleiden
– Umkleidesituation kann sich erst je nach Auslastung des Gesamtkomplex vor Ort klären lassen, im Idealfall bekommt jede Mannschaft eine Kabine, die maximale Personenanzahl pro Kabine ist der Beschilderung an der Kabinentür zu entnehmen. Das Duschen ist eingeschränkt möglich (nur jede 2. Dusche nutzbar)
– In der Umkleide ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen und der Abstand einzuhalten.
– Der Aufenthalt in der Kabine ist auf das Minimum zu reduzieren.

Ordner, Wischer und Kampfgericht müssen auch während des Spiels einen MNS tragen
Den Anweisungen der vom Heimverein eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Verweisung aus dem Gebäude.

Zusätzlich gilt das Hygienekonzept des zuständigen Verbandes!

Sporthalle Smetanastraße 31 (422), 13088 Berlin &
Sporthalle Kniprodestraße 27 (411), 10407 Berlin

Zuschauer:

In den Sporthallen 411 & 422 sind bei den Spielen des Berliner TSC e.V. keine Zuschauer zugelassen*.

Für den Heimverein gilt max. 18 Personen (inkl. Team/Trainer/Betreuer)
Für den Gastverein gilt max. 18 Personen (inkl. Team/Trainer/Betreuer)

Zudem dürfen sich neben den am Spiel direkt beteiligten Personen (SR/Kampfgericht/Wischer) noch vom Heimverein eingesetzte Personen als Organisationsteam/Ordner im Hallenkomplex aufhalten.

Ablauf:

– Die Mannschaften treffen sich vor dem Halleingang und dürfen erst auf Hinweis eines Verantwortlichen des Heimvereins die das Gebäude betreten.
– Es ist jederzeit der Mindestabstand einzuhalten und ein MNS zu tragen. Dieser darf erst in der Halle abgenommen werden. Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.
– Nach Spielende ist das Gebäude zügig und unaufgefordert zu verlassen.
Umkleiden
– Jede Mannschaft bekommt min. 1 Kabine, jede 2. Dusche ist nutzbar.
– In der Umkleide ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen und der Abstand einzuhalten.
– Der Aufenthalt in der Kabine ist auf das Minimum zu reduzieren
– Dem Schiedsrichtergespann steht eine Kabine zur Verfügung.

Ordner, Wischer und Kampfgericht müssen auch während des Spiels einen MNS tragen
Den Anweisungen der vom Heimverein eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Verweisung aus dem Gebäude.

Zusätzlich gilt das Hygienekonzept des zuständigen Verbandes!

Social Media Kanäle

HAUPTSPONSOREN

GOLD


SILBER
Bronze

SPONSOREN